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   BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98   

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BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,2742)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,2742)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 11 A 10.98 (https://dejure.org/1998,2742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Planfeststellungsverfahren - Eisenbahn-Ausbaustrecke Nürnberg-Hof - Beeinträchtigung der Planungshoheit der Gemeinde - Abwägungsgebot - Schienenanbindung - Schienenverkehrsbedienung - Präklusion

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 28 GG, § 42 VwGO, § 18 AEG, § 20 AEG, § 1 VerkPBG, § 5 VerkPBG, § 1 FernVbV, § 1 BSchwAG
    Planungshoheit/Beeinträchtigung der Planungshoheit der Gemeinde; Schienenanbindung/Schienenverkehrsbedienung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Änderung des Schienennetzes und gemeindliche Planungshoheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 225
  • DÖV 1999, 205
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermittelt die Planungshoheit einer Gemeinde eine wehrfähige, in die Abwägungsentscheidung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen nur dann, wenn eine eigene hinreichend konkrete und verfestigte Planung, die allerdings noch nicht verbindlich zu sein braucht, vorliegt und die Störung nachhaltig ist, d.h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf ihre Planung hat, oder - was hier von vornherein nicht in Betracht kommt - wenn ein großräumiges Vorhaben der Fachplanung wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (vgl. z.B. BVerwGE 84, 209 (215) [BVerwG 15.12.1989 - 4 C 36/86] m.w.N.).

    Die Anwendung dieser Grundsätze ist nicht auf Vorhaben der Fachplanung innerhalb des Gemeindegebietes beschränkt (BVerwGE 84, 209 (215) [BVerwG 15.12.1989 - 4 C 36/86]).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98
    Hierfür trägt die Gemeinde die Darlegungslast (BVerwGE 100, 388 (394) [BVerwG 21.03.1996 - 4 C 26/94] m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98
    Die Anforderungen an diese Sachentscheidungsvoraussetzung dürfen nicht überspannt werden (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 -).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98
    Daß das planfestgestellte Bauvorhaben "Schlömener Kurve" nicht auf der vorhandenen Stammstrecke Nürnberg - Marktredwitz - Hof liegt, ist ohne Bedeutung, weil die genannten Vorschriften keine Aussage über den genauen Verlauf der Strecke zwischen Nürnberg und Hof treffen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 24.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 m.w.N.) und das Bauvorhaben nach dem Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses und letztlich auch nach den Befürchtungen der Klägerin gerade dazu dient, zumindest einen Teil des Fernverkehrs der Verbindung Dresden - Nürnberg zukünftig über das Gebiet der Beigeladenen zu 2 und die Schlömener Kurve zu führen.
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 185.95

    UVP-Richtlinie - Straßen - Umweltverträglichkeitsprüfung - Freistellung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98
    Verfahrensfehlern im Planfeststellungsverfahren kommt nur dann rechtliche Bedeutung zu, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (BVerwG, Beschluß vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 185.95 - Buchholz 451.90 Nr. 141 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Die insoweit an den klägerischen Sachvortrag zu stellenden Anforderungen, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120; Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18), sind erfüllt.
  • BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06

    Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen;

    Die Anforderungen an diese Sachentscheidungsvoraussetzung dürfen nicht überspannt werden (z.B. Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120 S. 56).
  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 A 17.06

    Klagebefugnis, Planfeststellung, Plangenehmigung, naturschutzrechtliche

    Die Anforderungen an diese Sachurteilsvoraussetzung dürfen nicht überspannt werden (vgl. etwa Urteil vom 27. Oktober 1998 BVerwG 11 A 10.98 Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120 S. 56 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 31.03.2008 - 1 B 512/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erklärung des Einvernehmens zu einem

    Die gemeindliche Planungshoheit ist betroffen, wenn eine eigene, hinreichend konkrete und verfestigte Planung der Gemeinde, die allerdings noch nicht verwirklich zu sein braucht, vorliegt und diese durch die überörtliche Maßnahme nachhaltig gestört wird, d. h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art vorliegen (st. Rspr. vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1998, 11 A 10-98, NVwZ-RR 1999, 225, 226; Urteil vom 15.12.1989, 4 C 36/86, BVerwGE 84, 209, 215).

    Die Anwendung dieser Grundsätze ist einerseits nicht auf Vorhaben innerhalb des Gemeindegebietes beschränkt, andererseits darf der überörtliche Hoheitsträger aber nicht durch uferlose Ausdehnung seiner Abwägungspflichten überfordert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1998, 11 A 10-98, NVwZ-RR 1999, 225, 226).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 16.99

    Rechtsschutz gegen Abflugrouten

    Die insoweit an den klägerischen Sachvortrag zu stellenden Anforderungen, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120; Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18), sind erfüllt.
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99

    Rechtsschutzbedürfnis bei der Festlegung einer Abflugstrecke durch das

    Die insoweit an den klägerischen Sachvortrag zu stellenden Anforderungen, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120; Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18), sind erfüllt.
  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 A 16.06
    Die Anforderungen an diese Sachurteilsvoraussetzung dürfen nicht überspannt werden (vgl. etwa Urteil vom 27. Oktober 1998 BVerwG 11 A 10.98 Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120 S. 56 m.w.N.).
  • VG Kassel, 12.02.2020 - 3 K 1601/15

    Zur Klagebefugnis bei einer Drittanfechtungsklage im Bereich des Wasserrechts;

    Die Klagebefugnis kann jedoch verneint werden, wenn es offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise möglich erscheint, dass die streitgegenständliche Genehmigung die Klägerin in einem subjektiven Recht verletzt (BVerwG, Urteil v. 27.10.1998 - 11 A 10/98, juris Rn. 14).
  • VG Kassel, 12.02.2020 - 3 K 797/16

    Zur Klagebefugnis bei einer Drittanfechtungsklage im Bereich des Wasserrechts

    Die Klagebefugnis kann jedoch verneint werden, wenn es offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise möglich erscheint, dass die streitgegenständliche Genehmigung die Klägerin in einem subjektiven Recht verletzt (BVerwG, U. v. 27.10.1998 - 11 A 10/98, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 26.02.2001 - 4 B 15.01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche

    Eine abwägungserhebliche Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deshalb dann gegeben sein, wenn die angegriffene Planung eine bereits hinreichend bestimmte und konkretisierte Planung der Gemeinde nachhaltig stören kann und dies unberücksichtigt geblieben ist (vgl. etwa Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 24.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 = NVwZ 1997, 684; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ; Beschluss vom 5. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 8.96 - NVwZ-RR 1997, 339; Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120 = NVwZ-RR 1999, 225).
  • VG Gießen, 01.04.2009 - 8 K 2158/08

    Fahrschulprüfort

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 20 A 3644/98
  • VG Koblenz, 29.01.2002 - 1 K 976/02
  • VG Augsburg, 30.03.2023 - Au 9 K 22.1393

    Gerichtsbescheid, Drittanfechtung einer Gemeinde, beschränkte Erlaubnis zur

  • VG Augsburg, 22.05.2023 - Au 9 K 22.1919

    Altrecht, Änderung der Benutzungsanlage, Genehmigungserfordernis,

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